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Junge Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Theorieunterricht
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Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Ein Jahr früher hinters Steuer – und dabei nachweislich sicherer fahren lernen: So funktioniert das Begleitete Fahren, das bringt es dir, und das müssen deine Begleitpersonen mitbringen.

Das Prinzip

Früher starten, mit Rückendeckung fahren

Beim Begleiteten Fahren ab 17 machst du die ganz normale Ausbildung der Klasse B – nur früher. Du kannst dich bereits mit 16,5 Jahren bei der Fahrschule anmelden und die Prüfungen so planen, dass du ab deinem 17. Geburtstag fahren darfst. Der einzige Unterschied: Bis zu deinem 18. Geburtstag sitzt immer eine eingetragene Begleitperson mit im Auto.

Die Begleitperson ist dabei kein zweiter Fahrlehrer – sie greift nicht ins Lenkrad und gibt keine Anweisungen. Sie ist einfach da: als erfahrener Beifahrer, der dir Sicherheit gibt, während du eigenverantwortlich Fahrpraxis sammelst. Genau diese Kombination aus echter Verantwortung und Rückendeckung macht BF17 so wirksam.

Die Ausbildung selbst ist identisch mit der regulären Klasse B: 12 Doppelstunden Grundstoff plus 2 Doppelstunden Zusatzstoff in der Theorie, Übungsstunden nach Bedarf, 12 Sonderfahrten sowie Theorie- und praktische Prüfung. Was das insgesamt kosten kann, liest du im Artikel Was kostet der Führerschein?

Die Eckdaten auf einen Blick

AnmeldungAb 16,5 Jahren bei der Fahrschule möglich
PrüfungTheorie- und praktische Prüfung ab 17 – danach fahren mit Begleitperson
AusbildungIdentisch mit Klasse B: Theorie, Übungsstunden, 12 Sonderfahrten
DokumentPrüfungsbescheinigung mit eingetragenen Begleitpersonen (statt Kartenführerschein)
Ab 18Vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B – ohne neue Prüfung

Das muss deine Begleitperson mitbringen

AlterMindestens 30 Jahre
FahrerfahrungSeit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B
PunktekontoHöchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
AnzahlMehrere Begleitpersonen möglich – z. B. beide Elternteile

Schritt für Schritt

So läuft BF17 ab

  1. Anmeldung mit 16,5

    Du meldest dich bei uns an und stellst den Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle – inklusive der Begleitpersonen, die eingetragen werden sollen. Wir helfen dir beim Papierkram.

  2. Theorie und Praxis wie bei Klasse B

    Theorieunterricht, Übungsstunden und die 12 Sonderfahrten – die Ausbildung unterscheidet sich nicht vom regulären Autoführerschein.

  3. Prüfungen ablegen

    Die Theorieprüfung kannst du bereits vor deinem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung frühestens einen Monat davor – fahren darfst du dann ab dem Geburtstag selbst.

  4. Fahren mit Begleitung

    Du bekommst eine Prüfungsbescheinigung mit deinen eingetragenen Begleitpersonen. Damit fährst du bis zum 18. Geburtstag – immer mit einer der Begleitpersonen an Bord.

  5. Mit 18: voller Führerschein

    Ab deinem 18. Geburtstag fährst du allein und tauschst die Bescheinigung gegen den Kartenführerschein – ganz ohne neue Prüfung. Die zweijährige Probezeit läuft bereits seit der bestandenen praktischen Prüfung.

Schulungsfahrzeug der Fahrschule Protect in Duisburg

Warum es sich lohnt

Die Vorteile des Begleiteten Fahrens

  • Nachweislich sicherer: Fahranfänger, die über BF17 eingestiegen sind, verursachen in den ersten Jahren nachweislich weniger Unfälle und Verkehrsverstöße als Gleichaltrige ohne Begleitphase – die zusätzliche Fahrpraxis unter geschützten Bedingungen zahlt sich direkt aus.
  • Oft günstigere Versicherung: Viele Kfz-Versicherer honorieren die Teilnahme am Begleiteten Fahren mit besseren Einstufungen für Fahranfänger. Frag bei der Versicherung deiner Familie nach – das kann sich über Jahre summieren.
  • Ein Jahr Vorsprung: Du sammelst zwölf Monate Fahrpraxis, bevor du allein unterwegs bist – im Alltag, bei Nacht, bei Regen. Mit 18 bist du kein Anfänger mehr.
  • Kein Mehraufwand in der Ausbildung: Gleiche Theorie, gleiche Fahrstunden, gleiche Prüfungen wie bei der Klasse B – zusätzlich fällt im Wesentlichen nur die Eintragung der Begleitpersonen an.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet: BF17

Ab wann kann ich mich für BF17 anmelden?

Mit der Fahrschulausbildung kannst du bereits ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag starten, also mit 16,5 Jahren. Die Prüfungen legst du dann so ab, dass du ab deinem 17. Geburtstag mit eingetragener Begleitperson fahren darfst.

Wer darf mich beim Begleiteten Fahren begleiten?

Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen und dürfen höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen, zum Beispiel beide Elternteile.

Ist die BF17-Ausbildung anders oder teurer als die normale Klasse B?

Nein. Die Ausbildung ist identisch mit der Klasse B: gleicher Theorieunterricht, gleiche Sonderfahrten, gleiche Prüfungen. Zusätzlich fallen lediglich die Kosten für die Eintragung der Begleitpersonen im Antrag an. Einen Überblick über alle Kostenbausteine gibt unser Artikel Was kostet der Führerschein?

Was passiert mit meinem BF17-Führerschein, wenn ich 18 werde?

Ab deinem 18. Geburtstag darfst du ohne Begleitperson fahren und tauschst die BF17-Prüfungsbescheinigung gegen den regulären Kartenführerschein. Eine neue Prüfung ist nicht nötig. Die Probezeit von zwei Jahren läuft bereits ab der bestandenen praktischen Prüfung, du hast mit 18 also schon einen Teil davon hinter dir.

Schon 16,5? Dann kann es losgehen.

Melde dich jetzt an und starte dein Begleitetes Fahren rechtzeitig zum 17. Geburtstag – wir planen die Ausbildung gemeinsam mit dir.