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Beratungsgespräch in der Fahrschule Protect – gemeinsam die passende Förderung finden
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Geförderte Ausbildung

Förderungen & Aktionen

Ob Berufseinstieg, Umschulung oder berufliche Weiterentwicklung: Mit staatlichen Förderprogrammen wie dem Bildungsgutschein, dem AVGS oder dem Aufstiegs-BAföG kannst du deine Führerscheinausbildung finanzieren – je nach Voraussetzung sogar vollständig.

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Staatliche Förderungen

Drei Wege zu deiner geförderten Ausbildung

Diese Förderprogramme übernehmen je nach Voraussetzung die vollständigen oder teilweisen Kosten deiner Ausbildung oder Weiterbildung. Lass dich unverbindlich beraten – wir finden den passenden Weg für dich.

Bildungsgutschein (BGS)

Was ist das? Mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters finanzierst du deine Führerscheinausbildung – die Kosten werden vollständig oder teilweise übernommen.

Wer bekommt ihn? Alle, für deren berufliche Zukunft der Führerschein erforderlich ist – zum Beispiel für den Einstieg als Berufskraftfahrer.

Wie läuft es ab? Du besprichst dein Berufsziel mit deiner Vermittlungsfachkraft, erhältst den Gutschein und löst ihn direkt bei uns als zugelassenem Träger ein.

AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Was ist das? Der AVGS ermöglicht dir eine geförderte Führerscheinausbildung, wenn sie deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert – und kann für verschiedene Führerscheinklassen gelten.

Wer bekommt ihn? Arbeitsuchende und Arbeitslose, die über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter betreut werden.

Wie läuft es ab? Die Förderung wird bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter beantragt – mit dem bewilligten Gutschein startest du bei uns in die Ausbildung.

Aufstiegs-BAföG

Was ist das? Finanzielle Unterstützung für deine berufliche Weiterbildung – darunter auch spezielle Führerscheine, die für deine Karriere notwendig sind.

Wer bekommt es? Berufstätige und Aufsteiger, die sich weiterqualifizieren wollen – unabhängig von Alter und Einkommen der Eltern.

Wie läuft es ab? Du stellst den Antrag bei der zuständigen Förderstelle. Ein Teil der Förderung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Wir sind zertifiziert

Zugelassener Träger der Arbeitsförderung

Die Fahrschule Protect ist nach § 178 SGB III und § 2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert. Das heißt: Bildungsgutschein und AVGS kannst du direkt bei uns einlösen – deine Ausbildung kann staatlich gefördert werden.

TQ-Cert – zertifiziertes Qualitätsmanagement Bundesagentur für Arbeit – Förderpartner Aufstiegs-BAföG – Förderpartner

So funktioniert’s

Ablauf deiner geförderten Ausbildung

In vier Schritten von der ersten Frage bis zum Ausbildungsstart – wir begleiten dich durch den gesamten Prozess.

  1. Beratung bei uns

    Du meldest dich bei uns – telefonisch, per E-Mail oder vor Ort. Gemeinsam klären wir dein Ziel, die passende Führerscheinklasse und welche Förderung für dich infrage kommt.

  2. Gutschein bei der Agentur beantragen

    Du besprichst dein Vorhaben mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und beantragst deinen Bildungsgutschein bzw. AVGS. Für das Aufstiegs-BAföG stellst du den Antrag bei der zuständigen Förderstelle.

  3. Anmeldung bei der Fahrschule Protect

    Mit dem bewilligten Gutschein meldest du dich bei uns an. Als AZAV-zertifizierter Träger rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab – ohne Papierkram für dich.

  4. Start deiner Ausbildung

    Los geht’s: Theorie, Praxis und individuelle Betreuung durch unsere erfahrenen Fahrlehrer – bis zur bestandenen Prüfung.

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen rund um deine Förderung

Werden die Kosten meines Führerscheins komplett übernommen?

Je nach Voraussetzung übernehmen die Förderprogramme die vollständigen oder teilweisen Kosten deiner Führerscheinausbildung. Was in deinem Fall möglich ist, klären wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Wer stellt den Bildungsgutschein oder AVGS aus?

Beide Gutscheine werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung für deine berufliche Zukunft erforderlich ist bzw. deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.

Muss ich das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?

Nicht vollständig: Ein Teil der Förderung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen – darunter auch spezielle Führerscheine, die für deine Karriere notwendig sind.

Warum kann ich meinen Gutschein bei euch einlösen?

Weil wir als Bildungsträger nach § 178 SGB III und § 2 AZAV zertifiziert sind. Damit sind wir zugelassener Träger der Arbeitsförderung und dürfen geförderte Maßnahmen direkt mit dem Kostenträger abrechnen.

Für welche Ausbildungen gilt die Förderung?

Der AVGS kann für verschiedene Führerscheinklassen gelten – besonders gefragt sind die Klassen C – LKW und D – Bus sowie unsere Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach BKrFQG.

Lass dich jetzt beraten!

Wir prüfen gemeinsam mit dir, welche Förderung passt – und kümmern uns um den Rest. Ruf an unter +49 (2065) 49992-33 oder melde dich direkt online an.